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Das kommt ganz auf den Bezug von BAFöG und die Erwerbstätigkeit neben dem Studium an. In einigen Fällen versendet die Familienkasse auch Formulare an kindergeldberechtigte Studenten, um diese nach ihren Bezügen zu befragen. Da es für den Erhalt des Kindergeldes strikte Grenzen einzuhalten gilt, sind die Bezugsgrenzen am besten bei der Familienkasse zu erfragen. Ansonsten ist darauf zu achten, der Behörde regelmäßig die Studienbescheinigung als Nachweis zu übermitteln.