Prinzipiell müssen bei Kindern bis 25, solange sie sich noch in der Ausbildung befinden, regelmäßig Ausbildungsnachweise bei der Familienkasse eingereicht werden. Für Studenten gilt daher im Regelfall, dass für jedes Semester innerhalb der Kindergeldfestsetzung pünktlich die aktuelle Studienbescheinigung eingereicht werden muss. Falls die Studienbescheinigung nicht pünktlich eintrifft, informieret man umgehend die Familienkasse darüber. Mit dem zuständigen Sachbearbeiter wird dann das Nachreichen der Unterlagen besprochen.
![]() | Mein Kind studiert und hat auch Anspruch auf Kindergeld. Was ist hierbei zu beachten?Achtung! Rechtliche Hinweise zu dieser Frage: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. weiterlesen |