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Die Freizügigkeitsbescheinigung ist ein Dokument/ eine amtliche Bestätigung darüber, dass ein Aufenthaltsrecht vorliegt bzw. einer entgeltlichen Tätigkeit nachgegangen werden kann.
Entsprechend dem Freizügigkeitsgesetz der EU haben Staatsangehörige von Mitgliedstaaten der Europäischen Union und deren Familienangehörige das Recht auf die Einreise und den Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland. Diese Freizügigkeit gilt auch für Staatsangehörige der EWR-Staaten Norwegen, Island und Liechtenstein.
Wer eine Freizügigkeitsbescheinigung benötigt, wendet sich entweder an die Ausländerbehörde oder die zuständige Meldebehörde der jeweiligen Stadt oder Gemeinde. Die Bescheinigung wird entweder vor Ort ausgestellt oder auf dem Postweg übersandt. Die Ausstellung ist mit keinen Gebühren verbunden.