Grundsätzlich ist die Adoption eines Kindes möglich, wenn man nicht verheiratet ist. Auch Alleinstehende haben das Recht, einen Antrag auf Adoption zu stellen. Wichtig ist aber, dass man nicht mit seinem Partner zusammen ein Kind adoptieren kann, wenn man nicht verheiratet ist. Das bedeutet, dass nur einer der beiden Partner einen Adoptionsantrag stellen kann. Unter Umständen kann es für unverheiratete Paare im Ausland einfacher sein, ein Kind zu adoptieren.
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