Ja, dies gehört regelmäßig zu den Aufgaben des Jugendamtes. In manchen Gemeinden kann dieser Aufgabenbereich aber auch vom Standesamt oder dem Amt für Personenstandsangelegenheiten (z.T. auch Amtsgericht oder Notar) wahrgenommen werden. Wichtig ist bei der Anerkennung der Vaterschaft, dass hierfür die Zustimmung der Kindesmutter erforderlich ist. Die Vaterschaftsanerkennung ist in der Regel dann möglich, wenn die Mutter unverheiratet ist oder aber ein Kind nach der ehelichen Scheidung der Eltern geboren wurde.
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