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Beim Adoptionsantrag von Verheirateten ist zu beachten, dass einer das 24. und der andere Ehepartner das 20. Lebensjahr vollendet haben muss. Wenn man als Unverheiratete(r) einen Adoptionsantrag stellt, muss man in der Regel das 25. Lebensjahr vollendet haben. Darüber hinaus sind für eine Prioritätssetzung Faktoren wie die Dauer der Ehe, eine Kinderlosigkeit und der Altersunterschied zwischen den beiden Ehepartnern möglicherweise ausschlaggebend. Als Antragsteller ist zudem ein notariell beurkundeter Antrag vorzulegen. Des Weiteren können beim Antrag auf Adoption weitere Unterlagen eingefordert werden. Welche das sind, kann man im Vorfeld beim zuständigen Jugendamt erfragen.