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Um die Höhe der Unterhaltszahlungen allgemein zu definieren, gibt es in den Bundesländern bestimmte Unterhaltsrichtlinien. Der gesetzliche Mindestunterhalt für Kinder bis fünf Jahren beträgt, wie allgemein angenommen wird, seit Januar 2010 ca. 317 Euro; je nach Alter wird dieser Wert gesteigert. Die Höhe von Unterhaltszahlungen sind auch über die sogenannte Düsseldorfer Tabelle einsehbar, die den Kindesunterhalt für das Bundesgebiet weitestgehend einheitlich regelt.