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Bezüglich der Formalien zur Adoption kann man sich an das zuständige Jugendamt wenden.
Wer ein Kind adoptieren will, muss in der Regel verheiratet sein und das 21. bzw. 25. Lebensjahr vollendet haben. Als Alleinstehender/ Single ist ebenfalls eine Altersgrenze von mindestens 25 Jahre einzuhalten. Die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Adoptionsverfahren können durchaus unterschiedlich sein, erwartet aber werden insbesondere stabile Verhältnisse für das Kind. Die zuständigen Behörden werden dies im Laufe des Adoptionsverfahrens eingehend überprüfen (u.a. Prüfung auf gesundheitliche Unbedenklichkeit, Problembewusstsein und Reife der potentiellen Adoptiveltern).