Bezüglich der Formalien zur Adoption kann man sich an das zuständige Jugendamt wenden.
Wer ein Kind adoptieren will, muss in der Regel verheiratet sein und das 21. bzw. 25. Lebensjahr vollendet haben. Als Alleinstehender/ Single ist ebenfalls eine Altersgrenze von mindestens 25 Jahre einzuhalten. Die Voraussetzungen für ein erfolgreiches Adoptionsverfahren können durchaus unterschiedlich sein, erwartet aber werden insbesondere stabile Verhältnisse für das Kind. Die zuständigen Behörden werden dies im Laufe des Adoptionsverfahrens eingehend überprüfen (u.a. Prüfung auf gesundheitliche Unbedenklichkeit, Problembewusstsein und Reife der potentiellen Adoptiveltern).
![]() | Ich möchte ein Kind adoptieren. An wen muss ich mich wegen der Formalien zur Adoption wenden?Achtung! Rechtliche Hinweise zu dieser Frage: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. weiterlesen |