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Es ist nicht vorgeschrieben, dass man für eine Adoption verheiratet sein muss. Allerdings sind Jugendamt und auch Gerichte darauf bedacht, dass ein Kind nach der Adoption in geordneten Familienverhältnissen aufwächst. Oft wird davon ausgegangen, dass rechtlich, sozial und finanziell eine bessere Absicherung des kindlichen Wohls sowie der Familie bei Eheleuten vorhanden ist. Bei Vorlage entsprechender Voraussetzungen steht die Adoption grundsätzlich aber auch Singles bzw. Lebenspartnerschaften offen.