 | Was bedeutet eigentlich Unterhaltsverpflichtung?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Allgemein hat jedes Kind das Recht und den Anspruch auf Unterhalt, sowohl in Form von Erziehung und Pflege (Betreuungsunterhalt) oder in Form von finanzieller Unterstützung (Barunterhalt). Ersterer Unterhalt wird in aller Regel von dem Elternteil gewährleistet, bei welchem das Kind lebt. Der finanzielle Unterhalt wird insofern vom anderen Elternteil geleistet. Die Unterhaltsverpflichtung an sich ist grundsätzlich bei beiden Elternteilen vorhanden, wobei man im Allgemeinen nur beim Barunterhalt von der Unterhaltspflicht spricht. Die Höhe der finanziellen Unterhaltsverpflichtung kann durch Beschlüsse, gerichtliche Vergleiche, Urteile und auch auf Grundlage einer Berechnung durch die Elternteile erfolgen. Zumeist wird aber für die Berechnung der verpflichteten Unterhaltshöhe das Jugendamt zu Rate gezogen.