 | Ist das Jugendamt auch dafür zuständig, Beratungen zur Kindererziehung durchzuführen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Die Kindererziehung stellt keine leichte Aufgabe dar. Dementsprechend bietet das Jugendamt als Ansprechpartner zu Kinder- und Jugendfragen natürlich eine Vielzahl von Beratungen an. Nicht nur als Elternteil kann man sich in Fragen rund um die Erziehung und Pflege von Kindern an das Jugendamt wenden.
Auch als Jugendlicher gibt es die Möglichkeit, die Angebote und auch Hilfestellung zur Unterstützung seitens des Jugendamtes in Anspruch zu nehmen. Es empfiehlt sich, das Jugendamt telefonisch oder schriftlich zu kontaktieren und einen Termin zur Erziehungsberatung zu vereinbaren. Mitunter ist es bei den Jugendämtern in Deutschland auch möglich, während der entsprechenden Öffnungszeiten eine Beratung wahrzunehmen. Ratsam ist es, sich eine erste Vorinformation zu den Beratungsmöglichkeiten im zuständigen Jugendamt telefonisch einzuholen.