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Das Thema Unterhalt ist ein zentraler Aufgabenbereich des Jugendamtes, insofern kann man hier kompetente Ansprechpartner zur Unterhaltspflicht, Unterhaltszahlung und vor allem zur Höhe des Unterhalts befragen.
Generell gibt es zwei Arten von Unterhalt, auf die ein Kind regelmäßig Anspruch hat. Zunächst gibt es den Betreuungsunterhalt, welcher durch den Elternteil geleistet wird, bei dem das Kind lebt. Des Weiteren gibt es den Barunterhalt. Diesem muss der andere Elternteil zur Erfüllung seiner Unterhaltsverpflichtungen in Form von monatlichen Geldleistungen nachkommen. In diesem Fall nimmt das Jugendamt auch die Berechnung der Unterhaltshöhe vor. Da es hierbei innerhalb Deutschlands regionale Unterschiede gibt und auch Faktoren wie das Kindesalter, das Einkommen des Unterhaltspflichtigen und die Anzahl der Unterhaltsberechtigten in die Berechnungen einbezogen werden, können mitunter Fragen zum Unterhalt auftauchen. Nähere Auskünfte zur Problematik erteilt dann das zuständige Jugendamt.