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Das Jugendamt ist generell darauf ausgerichtet, Kindern, Jugendlichen und jungen Familien in Krisensituationen Unterstützung zu gewähren. Das betrifft auch Schwangere, z.B., wenn während der Schwangerschaft Unsicherheit über ein mögliches Adoptionsverfahren besteht, finanzielle Hilfeleistungen beantragt werden sollen oder Unterhaltsfragen, Fragen zum Sorgerecht oder dergleichen bestehen.