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Ja, die Pfändung von Lohn durch das Jugendamt ist eine mögliche Maßnahme, die durch das Jugendamt eingeleitet werden kann. Die Lohnpfändung kann normalerweise dann Anwendung finden, wenn ein Elternteil seiner finanziellen Unterhaltspflicht für das Kind nicht nachkommt. Entsprechend laufen Schulden des unterhaltspflichtigen Elternteils beim Jugendamt auf, sodass dieses zu einem späteren Zeitpunkt eine Lohnpfändung vornehmen kann.