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Sorgerecht ist ein allgemein üblicher Begriff in Deutschland für die elterliche Sorge. Bei der elterlichen Sorge handelt es sich um einen Rechtsbegriff aus dem Familienrecht. Bis 1980 war die elterliche Sorge noch gemeinhin als "elterliche Gewalt" bekannt, doch im Rahmen einer Reform setzte sich dann die elterliche Sorge (Sorgerecht) durch. Unter dem Sorgerecht versteht man im Allgemeinen die Sorge um ein Kind. Diese Sorge bedeutet einerseits die Pflege oder Sorge um das Kind als Person (Personensorge) und andererseits die Sorge um das Vermögen eines Kindes (Vermögenssorge). Da die Eltern immer sowohl Recht als auch Pflicht haben, für ein minderjähriges Kind zu sorgen, kommt es bei einer Trennung der Eltern mitunter zu Sorgerechtsstreitigkeiten, bei welchen Fragen und Probleme rund um die Sorgeverpflichtungen beider Elternteile im Fokus stehen.