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Ja. Wer das elterliche Sorgerecht für sein Kind erklären lassen möchte, kann dies beim zuständigen Jugendamt erledigen. Unter Beibringung der notwendigen Unterlagen (Identitätsnachweis, Mutterschaftspass bzw. Geburtsurkunden des Vaters bzw. des Kindes) übernehmen die Eltern mit der Erklärung die elterliche Sorge für den Nachwuchs.