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Die elterliche Sorge ist ein Rechtsbegriff aus dem Familienrecht und umfasst einerseits die Sorge für die Person des Kindes (Personensorge) andererseits für das Vermögen des Kindes (Vermögenssorge). Ehemals als "elterliche Gewalt" bekannt, besteht der Begriff "elterliche Sorge" seit 1980. Allgemein bezeichnet man die elterliche Sorge auch als Sorgerecht. Grundsätzlich obliegt die elterliche Sorge den Eltern eines Kindes.
Während bei verheirateten Eltern das Sorgerecht bei Mutter und Vater liegt, gibt es bei unverheirateten Eltern die Möglichkeit einer Sorgerechtserklärung, in welcher die gemeinsame elterliche Sorge festgelegt wird. Ebenso kann es bei getrennt lebenden Elternteilen zu Fragen bezüglich des Sorgerechts kommen, besonders, wenn man sich detailliert mit der Personensorge und der Vermögenssorge des Kindes auseinandersetzt.