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Grundsätzlich müssen alle Anhänger eines Fahrzeuges zugelassen werden. Die Anhängerzulassung wird regelmäßig bei der KFZ-Zulassungsstelle vorgenommen. Während man bei der Fahrzeugzulassung sowohl zwei Kennzeichen als auch die HU und AU benötigt, ist beim Zulassen eines Anhängers lediglich die gültige Hauptuntersuchung nachzuweisen und ein Kennzeichen vorzulegen. Ferner muss man sich bei der Anhängerzulassung ausweisen können, eine Herstellerbescheinigung des Anhängers vorlegen sowie den Fahrzeugschein und Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2) vorlegen.