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Verschiedene Arten von Leistungen sind entsprechend dem SGB XII Formen der Sozialhilfe. Diese richten sich großteils jeweils an bestimmte Personenkreise. Die Leistungsarten sind im Wesentlichen:
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung
- Hilfe zum Lebensunterhalt
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Eingliederungshilfe
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- spezielle Hilfen (Altenhilfe, Bestattungskosten-Hilfe, Blindenhilfe etc.)
Auskünfte zur Höhe, Bewilligung oder zur Bezugsdauer von Sozialhilfe erteilt das zuständige Sozialamt.