 | Kann es sein, dass das Ordnungsamt auch gleichzeitig das Gewerbeamt ist?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Regional bedingt ist es durchaus möglich, dass das Ordnungsamt auch die Aufgaben anderer Behörden übernimmt. In kleineren Gemeinden und deren Verwaltungen kommt dies nicht selten vor. Insofern ist es gut möglich, dass Mitarbeiter im Ordnungsamt auch die Aufgaben des Gewerbeamtes übernehmen. In solchen Fällen ist es in der Regel möglich, beim Ordnungsamt Gewerbeanmeldungen und Änderungen des Gewerbes behördlich vorzunehmen. In einigen Regionen wird die Funktion des lokalen Ordnungsamtes aber auch von der Kreisverwaltung übernommen.