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Patentamt - Häufige Fragen

Wer kann Geschmacksmuster anmelden?

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Egal ob Privatperson oder Unternehmen – einen Antrag auf Anmeldung eines Geschmacksmusters können sowohl natürliche als auch juristische Personen vornehmen. Dabei garantiert in der Regel die Aufnahme in das Register eine Sperrwirkung für das betreffende Designprodukt: Ohne Genehmigung darf keine Benutzung durch Dritte erfolgen. Über die Kosten einer Anmeldung kann man sich im Internet oder vor Ort beim zuständigen Patent- und Markenamt erkundigen. 

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