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Patentamt - Häufige Fragen

Wo kann ich Einsicht in die Gebrauchtsmusterverordnung und das Gebrauchsmustergesetz nehmen?

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Bei Gebrauchsmustern handelt es Erfindungen, die man – anders als etwa im Patentverfahren – in der Regel unkomplizierter und schneller beim Deutschen Patent- und Markenamt anmelden und schützen lassen kann. Hierzu zählen z.B. Stoffe, bestimmte Nahrungsmittel oder auch Arzneimittel. Nähere Informationen sind der Gebrauchsmusterverordnung bzw. dem Gebrauchsmustergesetz zu entnehmen, welche auf den Seiten des DPMA zum Download angeboten werden. 

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