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Bis 2008 gab es in Deutschland einen bundeseinheitlichen Presseausweis, der grundsätzlich behördlich akzeptiert wurde. Ausgestellt wurde der „amtlich anerkannte“ Presseausweis jedoch nicht von Behörden, sondern von vier deutschen journalistischen Verbänden (DJV, dju, BDZV, VDZ). Seit 2009 ist nicht mehr die Autorisierung der Innenminister auf der Rückseite des Presseausweises zu finden. Seither gilt der Presseausweis nicht mehr als „amtlich anerkannt“. Stattdessen werden die Institutionen und Unternehmen nun gebeten, den Pressevertretern die erforderlichen Auskünfte zu erteilen.