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Das Auto-Presseschild dient, ebenso wie der Presseausweis, dem Nachweis der hauptberuflichen Journalistentätigkeit. Ein Auto-Presseschild soll also das Fahrzeug eines Pressevertreters kenntlich machen. Insbesondere bei Großveranstaltungen mit speziellen Parkplatzzonen für Pressevertreter wird das Auto-Presseschild genutzt. Allerdings hat das Presseschild für Autos keine rechtlich bindende Funktion. Man besitzt demnach keinerlei Sonderrechte von den gesetzlichen Regelungen (z. B. Straßenverkehrsordnung).