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Im Grunde handelt es sich sowohl beim Rathaus als auch beim Stadthaus um den Sitz der Ortsverwaltung. Beide Bauwerke haben die gleiche Funktion. In einigen Orten Deutschlands, wie zum Beispiel in Bonn, bildet das Stadthaus den Sitz der Stadtverwaltung. Mitunter sind im Stadthaus auch Teile des Verwaltungskorpus untergebracht, was insbesondere bei Städten der Fall sein kann. Beispielhaft seien hier Dresden und Leipzig genannt.