| Wo kann man die Zurückstellung von der Schulpflicht beantragen?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Eltern sehen sich mitunter mit der Frage konfrontiert, ob ihr Kind die Schulpflicht wahrnehmen oder entsprechend seinem Entwicklungsstand gegebenenfalls von der Schulpflicht zurückgestellt werden sollte. Wenn man die Entscheidung trifft, dass das Kind zwecks besserer Förderung von der Schulpflicht zurückzustellen ist, so muss man dies beantragen. Der Antrag auf Zurückstellung von der Schulpflicht ist normalerweise an die Schulaufsichtsbehörde zu richten. Diese entscheidet nicht zuletzt unter Berücksichtigung der angegebenen Begründung zur Antragstellung über die Bewilligung des Antrags.