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Die so genannte Hilfe zum Lebensunterhalt ist eine Sozialleistung nach dem Sozialgesetzbuch und soll das Existenzminimum von Personen bedarfsorientiert sichern. Berechtigte sind beispielsweise nicht erwerbsfähige Personen, die keine Ansprüche auf vergleichbare Sozialleistungen haben bzw. regelmäßig auch Personen, deren eigenes Einkommen/ Vermögen nicht zur Deckung des persönlichen Lebensunterhalts ausreicht. Die Hilfe zum Lebensunterhalt umfasst einen monatlichen Regelsatz, Unterkunftskosten oder Heizkosten sowie unter Umständen auch einmalige Leistungen zur Erstausstattung eines Haushaltes.