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Motorräder werden nach einer EU-Richtlinie der Fahrzeugklasse „L“ zugeordnet und sind unstrittig als Kraftfahrzeuge zu bezeichnen, da ihr Antrieb (selbst bei kleinen Rädern mit Elektroantrieb oder Hilfsmotor) nicht über die eigene Muskelkraft, sondern per Motorisierung erfolgt. Egal ob Kleinkraftkrad, Leichtkraftfahrzeug, Krad, Motorroller oder Motorrad – hierbei handelt es sich ohne jeden Zweifel um Kraftfahrzeuge.