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Zum Aufgabenspektrum des Tiefbauamtes zählen normalerweise neben Kanalarbeiten, der Stadtentwässerung und Baumaßnahmen auch die Instandhaltung und Sanierung von Straßen. Insofern ist das Tiefbauamt in der Regel auch für die Durchführung von Oberflächenbehandlungen als Instandsetzungsmaßnahme von Straßen zuständig. Die Oberflächenbehandlung hat das Ziel, die bestehende Straße mit einer neuen Oberfläche zu versehen. Hierbei wird nach einer Vorreinigung der Straße das Bindemittel aufgebracht, woraufhin Edelsplitt aufgetragen wird. Zuletzt wird der erneuerte Straßenbereich abgewalzt, wodurch sich die einzelnen Bestandteile verbinden und gleichzeitig eine ebene Straßenführung herbeigeführt wird.