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Umweltamt - Häufige Fragen

Sind Lagerfeuer auf einem Grundstück erlaubt?

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Generell ist das Abbrennen von Müll – seien es nun Gartenabfälle, Hausmüll, Altholz usw. - unzulässig, da hiervon erhebliche Schädigungen für die Umwelt und die Natur ausgehen können. Entsprechend gelten in den einzelnen Bundesländern strenge Vorschriften und gesetzliche Richtlinien. Für Lagerfeuer gelten häufig gesonderte Bestimmungen, die man beim zuständigen Umweltamt erfragen kann.  

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