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Der Gewerbeeintrag Ambulanter Plegedienst Al Houty in Roßdorf (bei Darmstadt) ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Krankenpflege.
Ambulanter Plegedienst Al Houty
Als ambulanter Pflegedienst bieten wir Ihnen neben körperbezogenen Pflegemaßnahmen der Grundpflege in der Altenpflege auch hauswirtschaftliche Versorgung, Krankenpflege, Behandlungspflege und Verhinderungspflege. Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner für häusliche Krankenpflege und Verhinderungspflege, wie Wundversorgung oder Injektionen sowie die Beratung nach § 37,3 SGB XI bei pflegerischen Fragen, Angelegenheiten wie Anschaffung von Hilfsmitteln oder die Organisation von Krankenfahrten. Unser Team steht Ihnen zur Seite.
Roßdorf liegt ca. 8 km südöstlich von Darmstadt im Landkreis Darmstadt-Dieburg. Zu den bekanntesten Sehenswürdigkeiten zählen das historische Rathaus von 1575 und das Südhessische Handwerksmuseum. Der...
Weitere Einträge zu Krankenpflege in Roßdorf (bei Darmstadt) im Branchenbuch
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Allgemein kümmert sich die Gesundheits- und Krankenpflege mit der Versorgung und Betreuung von Menschen, die z. B. krank oder behindert sind.
Krankenpfleger: Begriffsdefinition
Ehemals waren Krankenpfleger und Krankenschwester gängige Berufsbezeichnungen im Gesundheitswesen. Seit 2004 wird dieser Berufszweig als Gesundheits- und Krankenpfleger bezeichnet.
Ambulante Pflege
Wenn pflegebedürftige Menschen in ihrer häuslichen Umgebung gepflegt und hauswirtschaftlich versorgt werden, spricht man von ambulanter Pflege (Schweiz: spitalexterne Pflege). Die ambulante Pflege kann von Angehörigen o. ä. als nichtprofessionelle Pflegepersonen oder aber durch ambulante Pflegedienste und Sozialstationen durchgeführt werden.
Sozialstation
Oft wird die ambulante Pflege von Sozialstationen in privater oder öffentlicher Trägerschaft wahrgenommen. In der Freien Wohlfahrtspflege sind z. B. das Deutsche Rote Kreuz, Diakonie oder Caritas tätig.
Häusliche Krankenpflege
Dieser umgangssprachliche Begriff steht für die ambulante Krankenpflege. Im Zuge der häuslichen Krankenpflege kann der Patient durch einen Pflegedienst in einem bestimmten Maß medizinisch versorgt.