Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Alte Strandstr. 47, 17454 Zinnowitz |
Telefon: | 03837742677 |
E-Mail: | kitaregenbogen@illev.de |
Anschrift: | Siedlung Ostend 9 D, 17419 Ahlbeck |
Telefon: | 03837828230 |
Anschrift: | Lindenstr. 112 A, 17419 Ahlbeck |
Telefon: | 03837828396 |
Anschrift: | Große Ziegelstr. 16, 17309 Pasewalk |
Telefon: | 03973210197 |
Anschrift: | Kampstr. 24B, 17449 Trassenheide |
Telefon: | 03837120935 |
Anschrift: | Bauhof, 17406 Usedom |
Telefon: | 03837270419 |
E-Mail: | meike.elias@online.de |
Anschrift: | Str. des Friedens 8, 17449 Karlshagen |
Telefon: | 03837120233 |
E-Mail: | kneipp-kita-karlshagen@asb-ovp.de |
Anschrift: | Dreilindengrund 2, 17438 Wolgast |
Telefon: | 03836600625 |
Fax: | 03836600625 |
E-Mail: | kita-brummkreisel@asb-ovp.de |
Die Gemeinde liegt am Ufer der Ostsee und des Achterwassers und wird vom Amt Usedom-Süd verwaltet. Bekannt ist Ückeritz vor allem durch seinen historischen Ortskern mit Fischerkaten am Achterwasser sowie...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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