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Nördlich von Oldenburg, wenige Kilometer von der Nordsee entfernt befindet sich der staatlich anerkannte Luftkurort Rastede. Bekannt ist die Gemeinde nicht nur durch das Schloss Rastede. Auch zahlreiche...
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Die Justizvollzugsanstalten unterstehen allgemein den Landesjustizministerien und werden in verschiedenen Bundesländern durch Justizvollzugsbeauftragte beaufsichtigt.
Justizvollzugsanstalten (JVA) sind Strafvollzugsbehörden, die für die Verurteilungen zu Freiheits- oder Jugendstrafen zu vollziehen.
Die Justizvollzugsanstalten verfügen normalerweise über Anstaltsleitungen sowie folgende Abteilungen: die Abteilung Fachdienste (z. B. psychologischer Dienst, ärztlicher Dienst), die sozialtherapeutische Abteilung (u. a. Sozialdienst, Therapie) und Abteilung Allgemeiner Vollzugsdienst (u. a. Krankenpflegedienst, Werkaufsichtsdienst).
Als spezielle Form der Justizvollzugsanstalt ist die Jugendarrestanstalt (JAA) eingerichtet. Aufgabe der Jugendarrestanstalt ist die Vollstreckung des Jugendarrests.
Man unterscheidet meist zwischen Freiheits- und Jugendstrafen sowie Untersuchungshaft, Ersatzfreiheitsstrafe, Abschiebehaft sowie Zivilhaft.
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