Verwaltungsgericht in Hannover

Eintrachtweg 19, 30173 Hannover

Telefon:0511-81110
Fax:0511-8111100
E-Mail:vgh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

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Verwaltungsgericht FAQ Top 3 Fragen

Wo und wie kann ich mich über mein zuständiges Verwaltungsgericht informieren?
Ist es ratsam, dem Verwaltungsgericht per Mail Erklärungen oder Rechtsmittel zu schicken?
Wofür sind Verwaltungsgerichte zuständig?
Weitere Fragen

Verwaltungsgericht Hannover: Informationen zu Verwaltungsgericht

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Verwaltungsgericht Lexikon

Auf Basis der Verwaltungsgerichtsordnung und der jeweiligen Landesgesetzgebung ist das Verfassungsgericht die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Zuständigkeiten der Verwaltungsgerichte

Vor Verwaltungsgerichten werden öffentlich-rechtliche Streitigkeiten verhandelt, die nicht verfassungsrechtlich entsprechend der Verwaltungsgerichtsordnung sind. Beispielsweise können Entscheidungen von Behörden aufgehoben werden oder Behörden zum Handeln verpflichtet werden. Ausgenommen sind solche Behörden, die für Sozialleistungen zuständig sind, da hier das Sozialgericht tätig wird.

Instanzen der Verwaltungsgerichtsbarkeit

Die Verwaltungsgerichte stellen regelmäßig die erste Instanz der Verwaltungsgerichtsbarkeit dar. Als Berufungsinstanz werden Verwaltungsgerichtshöfe bzw. Oberverwaltungsgerichte tätig. Revisionsinstanz ist das Bundesverwaltungsgericht.

Örtliche Zuständigkeit

Vorgaben zur örtlichen Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts sind in der Verwaltungsgerichtsordnung festgelegt. Grundlegend ist das Verwaltungsgericht zuständig, in dessen Gerichtsbezirk die beklagte Behörde ihren Sitz hat.

Verwaltungsgerichtsbarkeit in Deutschland

Als Teil der deutschen Gerichtsbarkeit dient die Verwaltungsgerichtsbarkeit der gerichtlichen Kontrolle von Verwaltungstätigkeiten.

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