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Pflegeeinrichtung Haus St. Marien
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Die Pflegeeinrichtung Haus St. Marien in Belm ist eine katholische, caritative Einrichtung der Altenhilfe in Trägerschaft der Haus St. Marien gGmbH. Sie verfügt über 100 Pflegeplätze mit eingetreuter Kurzzeitpflege und einem speziellen Dementenbereich. Die Einrichtung der Zimmer richtet sich am Bedarf der Bewohner aus und kann auf Wunsch mit eigenen Möbeln ausgestattet werden. Der Umfang der Pflege und Betreuung richtet sich nach dem individuellen Bedarf der Bewohner. Therapeutische Maßnahmen wie Krankengymnastik oder Bewegungsbäder im hauseigenen Schwimmbad werden von externen Physiotherapeuten angeboten. Die Bewohner werden durch zahlreiche Aktivitäten in das gesellschaftliche und soziale Leben eingebunden.
Im Zentrum des Landkreises Osnabrück in Niedersachsen liegt Belm. Die Gemeinde befindet sich im Osnabrücker Land, an den südlichen Ausläufern des Wiehengebirges. Zu den regelmäßig und gut besuchten...
Weitere Einträge zu Pflege in Belm im Branchenbuch
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Im Branchenbuch für Pflegeberufe und Unternehmen aus der Gesundheits- und Krankenpflege sind u. a. Seniorenheime und Firmen für Alltagshilfe aufgeführt.
Einsatzgebiete der Pflege
Die Pflege von Menschen ist eine der wichtigsten medizinischen und gesellschaftlichen Aufgaben. Beispielsweise sind Altenpflege, Kinderkrankenpflege und die häusliche bzw. ambulante Pflege typische Einsatzgebiete.
Häusliche Pflege
Wenn ein pflegebedürftiger Mensch außerhalb von einer teil- oder vollstationären Einrichtung versorgt wird, spricht man von häuslicher Pflege. Rechtlich bilden insb. die Pflegeversicherung und das Sozialhilferecht (Sozialgesetzbuch XI und XII) die wichtigsten Grundlagen.
Eingeschränkte Alltagskompetenz
In der deutschen sozialen Pflegeversicherung wird von der eingeschränkten Alltagskompetenz gesprochen. Diese liegt normalerweise dann vor, wenn der Versicherte an einer geistigen Behinderung, psychischen Erkrankungen oder demenzbedingten Fähigkeitsstörungen leidet.
Gesetzliche Grundlagen der Pflege
Für pflegerische Maßnahmen und die Versorgung von erkrankten und behinderten Menschen finden einige Gesetzesgrundlagen Anwendung. Z. B. das Hausbetreuungsgesetz, das Krankenpflegegesetz und das Sozialgesetzbuch greifen bei Pflegemaßnahmen und Pflegeplanungen.