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Anschrift: | Bahnhofstraße 38a, 49439 Steinfeld |
Telefon: | 054922533 |
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Anschrift: | Bahnhofstraße 62, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 0447118600 |
Fax: | 044711860150 |
E-Mail: | poststelle@pi-clp.polizei.niedersachsen.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 62, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 0447118600 |
Fax: | 044711860250 |
Anschrift: | Bahnhofstraße 62, 49661 Cloppenburg |
Telefon: | 044711860159 |
Fax: | 044711860250 |
E-Mail: | verkehr@pi-clp.polizei.niedersachsen.de |
Anschrift: | Große Straße 71/73, 49401 Damme |
Telefon: | 054919500 |
Fax: | 05491950150 |
Anschrift: | Großer Kamp 6, 49692 Cappeln |
Telefon: | 044781555 |
Fax: | 04478941388 |
Anschrift: | Bahnhofstraße 26, 49393 Lohne |
Telefon: | 0444293160 |
Fax: | 044429316150 |
Anschrift: | Kirchstraße 3, 49456 Bakum |
Telefon: | 044461637 |
Fax: | 04446959539 |
Anschrift: | Hauptsstraße 39, 48480 Spelle |
Telefon: | 05977929210 |
Fax: | 05977928312 |
Anschrift: | Rathaus Markt 6-8, 49497 Mettingen |
Telefon: | 05452918126 |
Fax: | 054515912719 |
Berge liegt im Landkreises Osnabrück im Bundesland Niedersachsen. Die Gemeinde befindet sich im imposanten Naturpark Nördlicher Teutoburger. Berge zählt zum südwestlichen Artland in den nördlichen...
mehrDie Polizei erfüllt hoheitliche Aufgaben. Ihre Befugnisse sind durch das Polizeirecht geregelt. Als Exekutivorgan des Staates ist es der Polizei erlaubt, unter Beachtung der Verhältnismäßigkeit und der Umstände auch Gewalt anzuwenden.
Zu den Aufgaben der Polizei gehört die Gewährleistung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung. Als Strafverfolgungsbehörde werden durch die Polizei strafbare Handlungen verfolgt und aufgeklärt. Die Polizei dient der Gefahrenabwehr im Bereich der inneren Sicherheit. Die Verhütung und Unterbindung von Taten, die gesetzlich verboten sind, gehören zu den Hauptaufgaben der Polizei. Außerdem stellen die Überwachung und Regelung des Straßenverkehrs wichtige polizeiliche Aufgaben dar.
Zu den Dienststellen der Polizei gehören Kriminalpolizeiinspektionen, Verkehrspolizeiinspektionen und Hundertschaften der Bereitschaftspolizei. Ferner gibt es u. a. Sondereinsatzkommandos, mobile Einsatzkommandos, Polizeidirektionen, Polizeipräsidien sowie Landeskriminalämter.
Bei der Strafverfolgung unterliegt die Polizei dem Legalitätsprinzip, das sie zur Aufklärung und Verfolgung von Straftaten verpflichtet. Diese Aufgaben werden von Ermittlern der jeweiligen Staatsanwaltschaft wahrgenommen. In dieser Funktion können bestimmte Maßnahmen, die durch die Strafprozessordnung legalisiert sind, vorgenommen werden. Dazu gehören u. a. Beschlagnahme und Durchsuchung.
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