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Viele Bürger sind von einer akuten Ruhestörung bzw. Lärmbelästigung in ihrem Umfeld betroffen. Da stellt sich die Frage: An wen muss man sich eigentlich wenden, wenn die Nachbarn mal wieder die Mittags- oder Nachtruhe ignorieren, am Sonntag nebenan die Kreissäge angeht oder im Garten gegenüber jede Nacht bis in die Puppen gefeiert wird?
Zunächst: Viele Lärm- und Ruhestörungen sind lediglich vorübergehende Erscheinungen. Ein freundliches Gespräch mit den Nachbarn kann hier unter Umständen mehr bewirken, als gleich durch das Anrufen der Polizei für nachhaltige Konflikte zu sorgen. Ist die Ruhestörung allerdings keine einmalige Erscheinung, sondern tritt in regelmäßigen Abständen oder gar dauerhaft auf, ist eine Beschwerde oftmals unumgänglich. Wer also aufgrund von Lärm- und Ruhestörungen erhebliche Belästigungen zu ertragen hat, kann die zuständige Polizeidienststelle bzw. - je nach Zuständigkeit - auch das Ordnungsamt informieren.