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Eine Baumfällgenehmigung bzw. Fällgenehmigung ist beim zuständigen Grünflächenamt zu beantragen. Der Antrag hat regelmäßig schriftlich zu erfolgen und ist mit Verwaltungsgebühren verbunden. Wird eine Genehmigung erteilt, kann dies seitens der Behörde mit zusätzlichen Auflagen verbunden sein, z.B. Ersatzpflanzungen, die anstelle der beseitigten Pflanzen vorzunehmen sind. Im Fall, dass der betreffende Baum nach den geltenden Baumschutzverordnungen nicht gefällt werden darf, wird entsprechend keine Fällgenehmigung erteilt.