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Für schützenswerte bzw. denkmalgeschützte Grabstätten, bei denen keine Nutzungsrechte mehr bestehen, können in einigen Städten und Gemeinden Grabmalpatenschaften übernommen werden. Dies bedeutet für die oftmals historisch und künstlerisch wertvollen Grabstätten, dass private Geldgeber die Pflege und Instandhaltung mit eigenen finanziellen Mitteln sicherstellen. Man kann sich beim zuständigen Grünflächenamt bzw. Gartenbauamt informieren, ob es Möglichkeiten für eine solche Patenschaft gibt.