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Normalerweise ist das Gesundheitsamt im Rahmen seiner umwelthygienischen Aufgaben dazu angehalten, auch als beratende Institution bei Fragen zu Schadstoffen und Schimmelpilzen zu fungieren. Nicht selten können Menschen vom Schimmelpilzbefall in Innenräumen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sein. Über die Arten und gesundheitlichen Risiken von Schimmelpilzen kann man sich regelmäßig vom Gesundheitsamt beraten lassen. Gleichermaßen ist es möglich, sich über die Vorgehensweise (z. B. Durchführung von Sanierungsmaßnahmen) bei Schimmelpilzbefall im Wohnbereich oder in Innenräumen von der Gesundheitsbehörde Rat geben zu lassen.