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Im Rahmen des sozialmedizinischen Dienstes zählt die Beratung zur Empfängnisverhütung regelmäßig zu den Aufgaben des Gesundheitsamtes. Insofern kann man sich gezielt über Fragen und Methoden der Empfängnisverhütung beim Gesundheitsamt informieren. Auch der Schutz vor sexuell übertragbaren Krankheiten zählt zu den Themen, zu denen das Gesundheitsamt im Allgemeinen Beratungsmöglichkeiten bietet. Nicht selten wird zusätzlich vom Gesundheitsamt entsprechendes Informationsmaterial in Form von Merkblättern oder Broschüren bereitgestellt. Darüber hinaus kann man sich normalerweise auch an das Gesundheitsamt wenden, wenn man sich über eine eventuelle Kostenübernahme für empfängnisverhütende Mittel bei geringem Einkommen informieren möchte.