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Bei Tuberkulose handelt es sich um eine meldepflichtige Krankheit, die auch als Schwindsucht oder Morbus Koch bezeichnet wird. Man kann sich zum Beispiel über die Tröpfcheninfektion bei jemandem anstecken, der an einer offenen Lungentuberkulose leidet.
Das Gesundheitsamt leistet in Bezug auf die Tuberkulose wichtige Aufklärungs- und Beratungsleistungen. Ferner befinden sich in den Behörden oftmals Gerätschaften zur Diagnosestellung, sodass hier die notwendigen Untersuchungen bei vermutetem Auftreten der Erkrankung vorgenommen werden können. Darüber hinaus findet die Erfassung und Dokumentation der Krankheitsfälle ebenfalls im Gesundheitsamt statt.
Wenn man sich über Tuberkulose informieren möchte, kann man entweder einen Sprechstundentermin im Gesundheitsamt wahrnehmen, oder einen entsprechenden Arzt zu Rate ziehen.