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Der wesentliche Unterschied zwischen Gewährleistung und Garantie beim Gebrauchtwagenkauf besteht darin dass eine Garantie nur auf freiwilliger Basis erfolgt. Die Garantie besteht in einem Versprechen des Verkäufers sich bei Mängeln am Fahrzeug, um deren Beseitigung zu kümmern. Es muss sich dabei um eine ausdrückliche Garantiebestätigung handeln. Die Gewährleistung hingegen ist eine Sach- und Rechtsmängelhaftung. Der Verkäufer haftet dafür dass eine Sache die er verkauft frei von Mängeln ist. Das können auch versteckte Mängel sein. Oder Mängel, die erst nach dem Kauf auftreten und nach Alter und Beschaffenheit eines Fahrzeugs nicht auftreten dürften. Ein Gebrauchtwagen muss also in einem Zustand sein, wie es seinem Alter und der Kilometerleistung entspricht. Falls er beispielsweise als scheckheftgepflegt und unfallfrei verkauft wurde, sollte das auch der Wahrheit entsprechen. Wenn das nicht so ist, hat der Käufer Anspruch auf Beseitigung der Mängel.