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Das Gesundheitsamt ist regelmäßig für die Epidemiologie, Gesundheitsberatung, die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes und ähnliches zuständig. Insofern kann man sich nicht nur bei der örtlichen Gesundheitsbehörde über den Grippevirus Influenza beraten lassen, sondern auch entsprechendes Informationsmaterial erhalten. Das Gesundheitsamt kann zu Schutzmaßnahmen wie die Grippeschutzimpfung informieren, wenngleich eine entsprechende Impfung normalerweise nicht vom Gesundheitsamt, sondern beim behandelnden Arzt vorzunehmen ist.