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Unter einem Amtsapotheker versteht man im Allgemeinen einen pharmazeutischen Fachangestellten beim Gesundheitsamt. Den Begriff „Amtsapotheker“ gibt es im Grunde nur im Bundesland Nordrhein-Westfalen, wo die Funktion des Amtsapothekers durch die Verordnung über Zuständigkeiten im Arzneimittelwesen von Nordrhein-Westfalen festgelegt ist. In anderen Orten bzw. Bundesländern ist zwar der Begriff „Amtsapotheker“ nicht geläufig, doch sind normalerweise in den Kreisgesundheitsbehörden entsprechende Angestellte mit den Aufgaben der Arzneimittelüberwachung betraut.