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Im Regelfall zählt die Überwachung von Arzneimitteln, welche unter das Betäubungsmittelgesetz fallen, zu den ständigen Aufgaben des Gesundheitsamtes. Nicht zuletzt untersteht die Mitnahme von Betäubungsmitteln auf Reisen der Überwachung durch das Gesundheitsamt. Bei Auslandsreisen – sowohl in Länder des Schengener Abkommens als auch in andere Staaten – ist eine ärztliche Bescheinigung über die Verschreibung des jeweiligen Betäubungsmittels im Regelfall durch das Gesundheitsamt zu beglaubigen. Mitunter kann eine solche Beglaubigung durch das Gesundheitsamt mit Gebühren verbunden sein.