 | Ich möchte als Heilpraktiker arbeiten und benötige noch ein entsprechendes Zeugnis vom Gesundheitsamt. Wie bekomme ich dieses?Achtung! Hinweise beachten: Das auf ortsdienst.de enthaltene Angebot umfasst lediglich die Auflistung von Adress- und Kontaktdaten von Institutionen wie Behörden oder sonstigen Einrichtungen sowie die an die Allgemeinheit gerichtete Zurverfügungstellung von Informationen. Es handelt sich dabei um ein Angebot eines privaten Unternehmens. ortsdienst.de ist keine Behörde und bietet deshalb auch keinerlei Service- oder sonstigen Leistungen von Behörden an. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Auskünfte zu individuellen Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Stelle bzw. Behörde. Zudem bietet ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung in individuellen Fällen an. Soweit auf ortsdienst.de Rechtsfragen behandelt werden, handelt es sich stets nur um eine an die Allgemeinheit gerichtete Darstellung und Erörterung, unabhängig vom jeweiligen Einzelfall. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen an einen Rechtsanwalt Ihres Vertrauens oder sonstige, für die individuelle Rechtsberatung im Einzelfall zuständigen Stellen. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der auf ortsdienst.de aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.... weiterlesen |
Wer als Heilpraktiker arbeiten möchte, muss zwar – da es sich nicht um einen Ausbildungsberuf handelt – keine Ausbildung absolvieren. Dennoch sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit man die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhält. Dazu gehört insbesondere die Genehmigung vom zuständigen Gesundheitsamt.
Insgesamt ist bundesweit eine amtsärztliche Überprüfung nachzuweisen, deren Ausgestaltung sich allerdings von Region zu Region unterscheiden kann. In der Regel ist zu erfüllen/ nachzuweisen:
- Schulabschluss
- Mindestalter von 25 Jahren
- Körperliche und geistige Eignung
- Ärztliches Attest, polizeiliches Führungszeugnis
- Positives Abschneiden bei einer schriftlichen und einer mündlichen Überprüfung