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Gesundheitsamt - Häufige Fragen

Ich möchte als Heilpraktiker arbeiten und benötige noch ein entsprechendes Zeugnis vom Gesundheitsamt. Wie bekomme ich dieses?

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Wer als Heilpraktiker arbeiten möchte, muss zwar – da es sich nicht um einen Ausbildungsberuf handelt – keine Ausbildung absolvieren. Dennoch sind bestimmte Voraussetzungen zu erfüllen, damit man die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde erhält. Dazu gehört insbesondere die Genehmigung vom zuständigen Gesundheitsamt.

Insgesamt ist bundesweit eine amtsärztliche Überprüfung nachzuweisen, deren Ausgestaltung sich allerdings von Region zu Region unterscheiden kann. In der Regel ist zu erfüllen/ nachzuweisen:  

  • Schulabschluss 
  • Mindestalter von 25 Jahren 
  • Körperliche und geistige Eignung 
  • Ärztliches Attest, polizeiliches Führungszeugnis
  • Positives Abschneiden bei einer schriftlichen und einer mündlichen Überprüfung

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