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Im Auftrag von Behörden, öffentlich- rechtlichen Institutionen und Gerichten erfüllt der Amtsärztliche Dienst des Gesundheitsamtes hoheitliche Aufgaben. Hierbei richtet sich der Amtsärztliche Dienst nach verschiedenen gesetzlichen Grundlagen, wie zum Beispiel dem Gesundheitsdienstgesetz.
Medizinalaufsicht, Gutachtendienst, Heilpraktikerprüfung und die Überwachung des Leichen- und Bestattungswesen sind die wesentlichen Aufgaben des Amtsärztlichen Dienstes. Wohl am bekanntesten sind Amtsärzte durch ihre Aufgaben, die ihnen von Behörden oder Gerichten erteilt werden, z.B.:
- Einstellungsuntersuchungen von Angestellten oder Beamten
- Beihilfe für Reha-Maßnahmen bzw. ambulante Kuren
- Dienstfähigkeitsbeurteilungen
- Fahreignungsuntersuchungen
- Begutachtungen nach dem Sozialgesetzbuch
- Blutentnahme bei Drogendelikten bzw. zur Vaterschaftsfeststellung
- Prüfung der Verhandlungs- oder Haftfähigkeit#
- Prüfung der Arbeitsfähigkeit