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Gesundheitsämter übernehmen im öffentlichen Gesundheitsdienst eine Vielzahl von Funktionen, die weit über reine Beratungsangebote hinausreichen. Dazu gehören der amtsärztliche Dienst, der kinder- und jugendärztliche Dienst genauso wie die amtsärztliche Überprüfung bei der Zulassung von Heilpraktikern, der sozialpsychiatrische Dienst oder die Berichterstattung aus den Bereich Gesundheit oder Epidemiologie.